Allgemeine Informationen zu den Wahlpflichtfächern
In der 6. und 7. Klasse muss jede Schülerin/jeder Schüler zusätzlich zum vorgeschriebenen Stundenausmaß ein Wahlpflichtfach besuchen.
In der 5. Klasse wir ein zweijähriges WPF gewählt, welches in der 6. Klasse und 7. Klasse besucht werden muss.
In der 7. Klasse kommt zusätzlich noch ein weiteres einjähriges WPF hinzu, welches sich von dem erstgenannten unterscheiden muss.
Ausnahmen sind die Wahlpflichtfächer Russisch, Französisch,… welche dreijährig sind und von der 6. bis zur 8.Klasse stattfinden. In einem dieser Fälle wird in der 7.Klasse kein zusätzliches WPF gewählt.
Eröffnungszahl für ein Wahlpflichtfach
Grundsätzlich müssen mind. 7 -8 SchülerInnen sich für ein WPF anmelden, damit das WPF dann im Herbst auch sicher zustande kommt! Wahlpflichtfächer können auch klassenübergreifend geführt werden.
Wie wirkt sich das WPF auf die (mündliche) Reifeprüfung aus?
Man kann ein WPF zur mündlichen Matura wählen, muss es aber nicht!
Die mündliche Reifeprüfung wird entweder mit zwei oder mit drei Pflichtgegenständen oder WPF bestritten, die mindestens ein 10-stündiges (bei 2 mündlichen Prüfungen) oder ein 15-stündiges (bei 3 mündlichen Prüfungen) Wochenstundenausmaß in der Oberstufe umfassen müssen.
Grundsätzlich ist jedes 2 jährige WPF maturierbar.
Die Kombination Pflichtgegenstand und Wahlpflichtfach ist nicht zulässig: z.B. Musik und WPF Musik geht nicht! Sportkunde und WPF Sportkunde geht nicht!