Dr. Karoline Gsell

Schulärztin

Als Schulärztin bin ich für die Gesundheit und die Gesundheitsvorsorge an der Schule verantwortlich.

Dr. Karoline Gsell

Neben den jährlichen Einzeluntersuchungen der SchülerInnen zur Vorbeugung und Erfassung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen bin ich auch AnsprechpartnerInnen für SchülerInnen, LehrerInnen, Schulleitung, Eltern oder Betreuungspersonen in unterschiedlichsten Angelegenheiten z.B. bei familiären Problemen oder Fragen zu Drogen, Alkohol, Rauchen, chronischen Erkrankungen, Sexualität, Gewalt etc. und arbeite dabei mit den Betroffenen, LehrerInnen, der Direktion und dem schulpsychologischen Dienst zusammen und versuche zu helfen und zu vermitteln.

Je nach Anlass kann dazu auch die Zusammenarbeit mit Haus- oder Fachärzten, Behörden oder Kinderschutzeinrichtungen erforderlich sein. Die Schulleitung wird von uns auch zu gesundheitsfördernden Maßnahmen im Schulalltag (z.B. gesunde Schule, Hygiene, Bewegung und vieles mehr) beraten.

Freitag von 10 bis 13Uhr
Telefonisch bin ich zu meinen Sprechstundenzeiten unter der Durchwahl -17 zu erreichen.

Tel.: +43 6272/20212-17

Email: karolinetherese.gsell@bildung.gv.at

Ich bin Mutter von vier Söhnen und mit Begeisterung als Schulärztin tätig. Nach der Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin habe ich einige Jahre in der Notaufnahme des Landeskrankenhauses Salzburg gearbeitet und arbeite nun neben meiner Tätigkeit als Schulärztin auch auf der Lungenabteilung. Neben dem Schularzt-Diplom habe ich das aktuelle Notarzt-Diplom und Diplome in Ernährungsmedizin, Orthomolekularmedizin und Akupunktur.

Wer nicht mitturnen kann, kann vorerst von den Eltern eine Entschuldigung bringen. Ab einem Ausfall von zwei Wochen oder bei häufigem Fehlen ist eine Befreiung durch die Schulärztin oder den Schularzt verpflichtend. Dazu ist die Bestätigung durch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin oder die Ambulanz mitzubringen. Turnbefreiungen sind umgehend einzuholen. Rückwirkende Turnbefreiungen sind nicht vorgesehen!

Eine Impfberatung biete ich gerne an. Aber Impfungen selbst werden in der Regel von externen ÄrztInnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Ohne unterschriebene Einverständniserklärung oder gegen den ausdrücklichen Wunsch des Schülers/ der Schülerin wird nicht geimpft! Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr können ihr Einverständnis zu einer Impfung selbst geben

An der Schule gilt selbstverständlich absolutes Alkohol- und Rauchverbot! Gerne berate ich Schülerinnen und Schüler zu den Auswirkungen dieser und anderer Substanzen.

Bei Verdacht auf Suchtgiftmissbrauch durch SchülerInnen gilt der Grundsatz „Helfen statt strafen“. Im schulischen Bereich gelten besondere Regeln und Abläufe. Nach diesen sind die Schulleitung, SchulärztInnen, Eltern, ev. SchulpsychologInnen und spezifische Beratungs- und Betreuungseinrichtungen miteinzubeziehen. Wenn alle Anforderungen erfüllt werden, gibt es keine behördliche Meldung. Bei einer Verweigerung der Vorstellung bei der Schulärztin / dem Schularzt, Schulpsychologin / Schulpsychologen, Beratung und Behandlung in einer speziellen Einrichtung erfolgt die Meldung an die Behörden. Diese Maßnahmen wurden eingeführt, um jugendliches Probierverhalten nicht sofort zu kriminalisieren. Sie stellen jedenfalls keinen Freibrief für Drogenkonsum dar! Ausgenommen von dieser „weicheren“ Regelung ist der Handel mit Suchtgiften. Hier gilt das Suchtmittelgesetz und es ist in jedem Fall Anzeige zu erstatten!