Allgemeine Informationen zu den Wahlpflichtfächern
In der 5. Klasse wird ein zweijähriges WPF gewählt, das in der 6. Klasse und 7. Klasse besucht werden muss.
In der 6. und 7. Klasse muss jede Schüler:in zusätzlich zum vorgeschriebenen Stundenausmaß ein Wahlpflichtfach besuchen.
In der 7. Klasse kommt zusätzlich noch ein weiteres einjähriges WPF hinzu, das sich von dem erstgenannten unterscheiden muss.
Ausnahmen sind die Wahlpflichtfächer Spanisch, Französisch etc., die dreijährig sind und von der 6. bis zur 8. Klasse stattfinden. In einem dieser Fälle wird in der 7. Klasse kein zusätzliches WPF gewählt.
Eröffnungszahl für ein Wahlpflichtfach
Grundsätzlich müssen sich mindestens 7 -8 Schüler:innen für ein WPF anmelden, damit das WPF zustandekommt. Wahlpflichtfächer können auch klassen- und standortübergreifend (BORG/HAK) geführt werden.
Wie wirkt sich das WPF auf die (mündliche) Reifeprüfung aus?
Man kann ein WPF zur mündlichen Matura wählen, muss es aber nicht!
Die mündliche Reifeprüfung wird entweder mit zwei oder mit drei Pflichtgegenständen oder WPF bestritten, die mindestens ein 10-stündiges (bei 2 mündlichen Prüfungen) oder ein 15-stündiges (bei 3 mündlichen Prüfungen) Wochenstundenausmaß in der Oberstufe umfassen müssen.
Grundsätzlich ist jedes 2 jährige WPF maturabel.
Die Kombination Pflichtgegenstand und Wahlpflichtfach ist nicht zulässig, z. B. kann man nicht sowohl im Pflichtgegenstand Musik als auch im WPF Musik mündlich maturieren. Dasselbe gilt für andere Fächer wie Sportkunde und das WPF Sportkunde.